Allgemeine Geschäftsbedingungen des Hotel Alpenruhes (AGB)

Stand: Januar 2023

I. GELTUNGSBEREICH

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (Hotelaufnahmevertrag). Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag. 
  2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist. 
  3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.


 II. VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, VERJÄHRUNG

  1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.
  2. Dem Hotel steht es frei, für die Zimmerbuchung eine schriftliche Rückbestätigung des Kunden zu verlangen. Wird eine schriftliche Rückbestätigung eingefordert, muss diese dem Hotel spätestens bis zum vereinbarten Zeitpunkt schriftlich zugegangen sein. Dem Hotel steht es frei, nicht bestätigte oder nicht rechtzeitig bestätigte Zimmerbuchungen zu stornieren.
  3. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt. 
  4. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.

 

III. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG

  1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. 
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen zum vereinbartem bzw. geltenden Preis des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. 
  3. Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels erhöht. 
  4. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% und bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. 
  5. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Anzahlung oder Ähnlichem zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt. 
  6. In begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des Kunden, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 5 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen. 
  7. Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 5 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Nummern 5 und/oder 6 geleistet wurde. 
  8. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.

 

IV. RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG) / NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN DES HOTELS (NO SHOW)

  1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Hotels zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist, oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
  2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts des Kunden gemäß Ziffer IV Nr. 1 Satz 3 vorliegt. 
  3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung dieser Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel die vertraglich vereinbarte Vergütung verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen des Hotels pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, für Übernachtung mit Frühstück 80 % zu zahlen, für Übernachtung mit Halbpension 70% der vertraglich vereinbarten Vergütung zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Anzahlungen und Vorrausleistungen werden bei Stornierung und auch bei einer Weitervermietung verrechnet.
  4. Eine Stornierung ist bis 2 Monate vor dem gebuchten Anreisetermin kostenfrei. Danach ist eine kostenfreie Stornierung nur möglich, wenn das Zimmer, dessen Buchung storniert worden ist, für den gesamten Buchungszeitraum anderweitig vermietet werden kann. Andernfalls berechnet das Hotel mindestens 80 % des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit Frühstück und mindestens 70 % des Preises für Übernachtung mit Halbpension. Das Hotel empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
  5. Im Falle einer Stornierung berechnet das Hotel dem Kunden auf jeden Fall eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 30,00.

Einen entsprechenden Rechtsanspruch auf eine kostenfreie Umbuchung auf ein späteres Datum hat grundsätzlich weder der Gast noch der Hotelier.

- Wir übernehmen keine Gewähr für die zur Verfügung gestellten Rechtshinweise –
Quellenauszug: Deutscher Tourismusverband

 

V. RÜCKTRITT DES HOTELS

  1. Sofern schriftlich vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. 
  2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Ziffer III Nummern 5 und/oder 6 verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. 
  3. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
  4. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
  • höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
  • Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. der Person des Kunden oder des Zwecks seines Aufenthaltes, gebucht werden;
  • das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
  • ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer I Nr. 2 vorliegt.

 

VI. ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE

  1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmernummern. Das Hotel behält sich vor, bei einer Aufenthaltsdauer geringer als 3 Übernachtungen dem Kunden ein vergleichbares Zimmer zur Verfügung zu stellen.
  2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine frühere Bereitstellung. 
  3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

 

VII. HAFTUNG DES HOTELS

  1. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. 
  2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens 3.500,- €, für Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten bis zu 800,- €. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können bis zu einem Höchstwert von 3000,- € im Hotel- oder Zimmersafe aufbewahrt werden. Das Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. 
  3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Vorstehende Nr. 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend. 
  4. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Vorstehende Nr. 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend. 

 

VIII. WICHTIGE HINWEISE ZUR BUCHUNG

Eine Stornierung ist bis 2 Monate vor dem gebuchten Anreisetermin kostenfrei. Danach ist eine kostenfreie Stornierung nur möglich, wenn das stornierte Zimmer im Buchungszeitraum und im vollen Umfang neu vermietet werden kann. Andernfalls berechnen wir mindestens 80 % des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit Frühstück und mindestens 70 % des Preises für Übernachtung mit Halbpension. Das Hotel empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

  1. Das Buchen eines bestimmten Zimmers oder einer bestimmten Etage ist nur in Ausnahmefällen möglich.
  2. In der Kategorie Juniorsuite ist mindestens eine 2-Personen-Belegung (Vollzahler) erforderlich.
  3. Das Hotel akzeptiert EC-Cards, aber keine Kreditkarten.
  4. Haustiere sind nicht gestattet.
  5. Das Hotel ist ein komplettes Nichtraucherhotel. Das Rauchen ist in den Zimmern und Bädern sowie auf den Balkonen nicht gestattet. Im Garten steht für die Kunden ein Raucherbereich zur Verfügung.
  6. Urlaubsangebote des Hotels sind nur in den angegebenen Zeiten und nur nach Verfügbarkeit buchbar. Sie sind nicht mit anderen Angeboten kombinierbar.
    Die Halbpension ist obligatorisch. Nur in der zeitlich ausgewiesenen Schnuppersaison besteht die Möglichkeit, auch ohne Halbpension zu buchen. In diesem Falle ermäßigt sich der Preis um 19,00 € pro Person und Übernachtung.
    Bei Buchung eines Kurzaufenthaltes von 1 bis 5 Übernachtungen wird von Juni bis Oktober ein Aufpreis von 10,00 € und von November bis Mai ein Aufpreis von 5,00 € pro Person und Übernachtung erhoben.
  7. Die Kosten für die Halbpension (Kuchen und Abendmenü) werden nur für die Küchenruhetage erstattet. Bei Abmeldungen kann keine Vergütung erfolgen. In Angeboten sind Menüvergütungen bereits berücksichtigt.
  8. Dem Kunden werden Kosten für nicht eingenommene Mahlzeiten, nicht eingelöste Guthaben (Gutscheine, Coupons etc.) und Tickets (Bus, Bahn etc.) nicht erstattet. Nicht in Anspruch genommene Leistungen können nicht von anderen Personen in Anspruch genommen werden. Eine Barauszahlung ist nicht möglich.
  9. Der Kunde hat die Kurabgabe in jeweils gültiger Höhe zu tragen.
  10. Für nicht hoteleigene Dienstleistungen, z. B. diverse Freizeiteinrichtungen (Bergbahnen, Bus, Bahn etc.), gelten die AGB des jeweiligen Leistungserbringers.
  11. Bei einer eventuellen Mehrwertsteuer-Erhöhung werden die Preise entsprechend der Erhöhung angepasst.
  12. Mit der Buchung akzeptiert der Kunde die jeweils gültigen AGB des Hotels. Das Hotel stellt dem Kunden die AGB auf Wunsch zur Verfügung.

 

Herausgeber und Kontakt:

Hotel Alpenruhe***
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Umsatzsteuer-ID: DE 233 352 800

Stand: Januar 2024